KFZ Haftpflichtversicherung

KFZ HaftpflichtversicherungDie KFZ Haftpflichtversicherung muss von jedem Fahrzeughalter von einem Auto oder anderem motorisiertem Fahrzeug, welches am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, abgeschlossen werden. Das ist gesetzlich geregelt und kein Halter kann sich dieser Versicherung entziehen. Mit der KFZ Haftpflicht werden alle Schäden abgesichert, die der Fahrzeughalter anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Mit dieser Versicherung werden alle Personen- und Sachschäden reguliert, die der Versicherungsnehmer verschuldet.

Die Leistungen der KFZ Haftpflichtversicherung für Sachschäden

Verursacht der Versicherungsnehmer einen Unfall, so tritt die KFZ Haftpflicht in Kraft und übernimmt die Kosten der Bergung des Unfallgegners. Ebenfalls kommt die Versicherung für die sachgemäße Reparatur des am Unfall beteiligten gegnerischen Fahrzeugs auf oder im schlimmsten Fall, wird bei einem Totalschaden desselbigen der Wiederbeschaffungswert von der KFZ Haftpflichtversicherung reguliert. Des Weiteren zahlt die KFZ Haftpflicht einen Mietwagen für den Geschädigten, solange sich dessen Fahrzeug in der Werkstatt zur Reparatur befindet.

Die Leistungen der KFZ Haftpflichtversicherung für Personenschäden

Zu den Leistungen der Personenschäden tritt die KFZ Haftpflichtversicherung bis zur Höhe der vertraglichen Versicherungssumme ein. So wird unter anderem der Verdienstausfall des Unfallgegners bis zu dieser Summe gezahlt. Aber auch das Schmerzensgeld zählt zu den Leistungen der KFZ Haftpflicht. Wird das Unfallopfer in Folge des Unfalls in seiner Gesundheit auf Dauer beeinträchtigt, so wird sogar eine lebenslange Rente gezahlt. In der KFZ Haftpflichtversicherung sind genauso die Personenschäden der Mitfahrer, die bei dem Unfall verletzt wurden, mit abgedeckt. Somit muss in der Regel nicht noch zusätzlich eine Insassen Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Der Versicherer überprüft stets die Forderungen des Unfallgegners dahingehend, ob diese berechtigt sind, bei unberechtigten Ansprüchen werden diese notfalls mit juristischen Mitteln abgewehrt.