KFZ Versicherung kündigen

Die KFZ Versicherung kann jedes Jahr zum 30. November gekündigt werden und zwar ohne einen Grund dafür angeben zu müssen. Ist dieser Stichtag verpasst worden und der Versicherer erhöht danach die Beiträge, dann kann man auch danach noch die KFZ Versicherung kündigen. Wer von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will, muss spätestens einen Monat nach der Bekanntgabe, die in schriftlicher Form erfolgen muss, die KFZ Versicherung kündigen.

Kündigung KFZ Versicherung bei Sonderfällen

Ebenfalls kann man eine Kündigung KFZ Versicherung nach einem regulierten Schadensfall vornehmen. Allerdings ist von solch einer Kündigung abzuraten, da der Versicherer den Anspruch auf die vollen Jahresbeiträge behält. Des Weiteren kann man die KFZ Versicherung kündigen, wenn das Kraftfahrzeug einen Totalschaden hat. Genauso verhält es sich bei der Verschrottung, in diesen beiden Fällen endet der abgeschlossene Vertrag automatisch. Allerdings muss das Fahrzeug auch ordnungsgemäß beim Straßenverkehrsamt abgemeldet sein. Der Versicherer muss den Jahresbeitrag dann anteilig zurück zahlen. Bei einem Umzug kann genauso eine Kündigung KFZ Versicherung vorgenommen werden, jedoch ist hierbei zu beachten, dass das Fahrzeug am alten Wohnort abgemeldet und am neuen Wohnort angemeldet werden muss. Bei einem Verkauf des Fahrzeugs kann man ebenfalls ein Schreiben aufsetzen für die Kündigung. KFZ Versicherung, die bisher für das Fahrzeug bestand, muss nicht vom Käufer übernommen werden.

Nicht ohne Tarifvergleich die KFZ Versicherung kündigen

Man sollte nicht ohne einen Tarifvergleich die KFZ Versicherung kündigen, denn nur mit einem solchen Vergleich, kann bares Geld gespart werden. Dabei sollte auf die Sondertarife und auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer geachtet werden. Ebenso wichtig sind auch die Leistungen eines neuen Vertrages.