Günstige Autoversicherung zum halben Preis

In kaum einem anderen Bereich gibt es so hohe Einsparungsmöglichkeiten wie bei der KFZ Versicherung. Im Kampf um neue Kunden bringen die Autoversicherer immer wieder neue Angebote auf den Markt. Wer eine günstige Autoversicherung sucht, sollte die Angebote deshalb regelmäßig miteinander vergleichen. Je nach gewähltem Tarif bietet sich bei einem Wechsel die Möglichkeit, eine günstige Autoversicherung zum halben Preis zu erhalten, die sogar oftmals noch die besseren Leistungen beinhaltet.

Wovon hängt die Höhe der Prämie ab?

Wichtigster Faktor bei der KFZ Versicherung sind die Schadenfreiheitsklasse, Typklasse und die Regionalklasse. Je länger ein Autofahrer schadensfrei unterwegs ist, desto günstiger fällt auch seine Kfz-Versicherung aus. Über die Typklasse werden die in Deutschland zugelassenen Fahrzeugmodelle anhand ihrer Schadenshäufigkeit eingestuft. Für ein Modell welches seltener in Unfälle verwickelt findet sich deshalb leichter eine günstige Autoversicherung. Hier ist es ratsam, bereits vor dem Autokauf die möglichen Prämien der einzelnen Modelle zu vergleichen. Über die Regionalklasse werden die Schadenshäufigkeit und die Schadenshöhe der verschiedenen Zulassungsbezirke bewertet. Weitere Kriterien hierbei sind auch die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge sowie die Witterungs- und Straßenverhältnisse in einem Bezirk.

Neben diesen sogenannten objektiven Risikomerkmalen, die von allen Versicherern annähernd gleich bewertet werden, gibt es noch Rabatte, die von den Assekuranzen individuell festgelegt werden können. So erheben beispielsweise die meisten Versicherer einen Zuschlag für Fahrer unter 23 Jahren. Im Gegenzug gibt es Preisnachlässe, wenn das Fahrzeug nur wenig oder ausschließlich von einem bestimmten Personenkreis genutzt wird. Auch das regelmäßige Abstellen in einer Garage wird von den meisten KFZ-Versicherern mit einem Preisnachlass belohnt.

Verschiedene Arten der Kfz-Versicherung

Welche Prämie ein Autofahrer für seine Versicherung zahlen muss hängt auch von der Art des gewählten Versicherungsschutzes ab. In jedem Fall benötigt wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss bei der Zulassung eines Fahrzeugs nachgewiesen werden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden von Dritten. Unabhängig davon ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt. Zudem werden unberechtigt gegen den Versicherungsnehmer gestellte Ansprüche durch die Versicherung abgewehrt. Sollen auch die Schäden am eigenen Fahrzeug übernommen werden benötigt der Autofahrer in jedem Fall eine Kaskoversicherung. Dabei wird zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden. Die Teilkasko übernimmt Schäden aufgrund von elementaren Ereignissen wie Sturm, Hagel, Brand, Glasbruch oder Diebstahl. Zudem sind Wildunfälle und in den meisten Fällen auch Schäden durch Marderbisse versichert. Den umfangreichsten Versicherungsschutz bietet die Vollkaskoversicherung. Diese übernimmt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko noch eigene Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen sowie Beschädigungen aufgrund Vandalismus.

Bei der Suche nach einer Kfz-Versicherung zum halben Preis sollten Autofahrer genau überlegen, welchen Versicherungsschutz sie benötigen. Für Fahrzeuge, die noch einen gewissen Wert besitzen, ist in jedem Falle eine Teilkasko zu empfehlen. In den ersten beiden Jahren sollte ein Wagen nach Möglichkeit immer mit einer Vollkasko abgesichert werden. Bei Fahrzeugkäufen, die über Finanzierung oder Leasing abgewickelt werden ist eine Vollkaskoversicherung in den meisten Fällen obligatorisch.

So können Fahrer sparen

Autofahrer die eine günstige Autoversicherung zum halben Preis suchen sollten alle Einsparmöglichkeiten konsequent nutzen. Welche dies sind, hängt immer auch vom jeweiligen Versicherer ab. Insbesondere bieten die folgenden Optionen eine gute Chance, die Versicherungsprämie zu drücken.

Werkstatttarife

Ein Werkstatttarif bietet die Möglichkeit, bei der Kaskoversicherung zwischen 15 und 20 Prozent zu sparen. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich dabei, Kaskoschäden ausschließlich in einer vom Versicherer autorisierten Werkstatt reparieren zu lassen. Besitzer von Leasingfahrzeugen sollten jedoch nicht allzu schnell zu einem solchen Werkstatttarif greifen. Vielfach wird in den Verträgen die Bindung zu einer bestimmten Markenwerkstatt fest vereinbart. Dies gilt unter Umständen auch bei finanzierten Fahrzeugen. Deshalb sollten sich betroffene Autofahrer zunächst erkundigen inwieweit ein Werkstatttarif möglich ist.

Selbstbehalt vereinbaren

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag ebenfalls deutlich reduzieren. Dabei wird für die Teil- und Vollkasko jeweils ein getrennter Selbstbehalt festgelegt, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst übernehmen muss. Experten empfehlen für die Teilkasko eine Selbstbeteiligung von 150 und für die Vollkasko von 300 Euro. Einige Versicherer haben in ihren Vertragsbedingungen für bestimmte Situationen noch weitere Selbstbeteiligungen festgeschrieben. So gilt bei manchen Tarifen beispielsweise bei Wildunfällen ein automatischer Selbstbehalt von bis zu 1.000 Euro. Es ist deshalb ratsam, das Kleingedruckte vor einem Vertragsabschluss genau zu studieren.

Tarife für Wenigfahrer

Autofahrer die nur wenige Kilometer zurücklegen erhalten eine besonders günstige Autoversicherung. Wer sich wegen der voraussichtlichen Kilometerleistung unsicher ist, sollte zunächst etwas vorsichtiger schätzen. Stellte sich im Laufe des Jahres dann heraus, dass doch mehr Kilometer zurückgelegt werden als zunächst angenommen muss die Versicherung hierüber in Kenntnis gesetzt werden. In den meisten Fällen wird diese dann eine entsprechende Nachzahlung verlangen.

Neue Schadenfreiheitsklassen

Ein Trend von 2011 und 2012 setzt sich auch dieses Jahr fort. Immer mehr Autoversicherung greifen bei der Prämienberechnung auf die neuen Schadenfreiheitsklassen zurück. Im bisherigen System gab es zumeist 25 Schadenfreiheitsklassen. Wer 25 Jahre oder länger unfallfrei unterwegs war, zahlte nur noch 30 Prozent des ursprünglichen Beitrags. Die neuen Staffeln sehen bis zu 35 Schadenfreiheitsklassen vor, sodass Autofahrer im günstigsten Fall nur noch einen Beitragssatz von 20 Prozent bezahlen müssen. So liegt natürlich der Gedanke nahe, zu einem Versicherer zu wechseln welcher die neuen Klassen nutzt. Allerdings weiß der Autofahrer nicht, welchen Grundbetrag eine Assekuranz zugrunde legt. So ergibt sich bei einem Beitragssatz von 20 Prozent bei einem Grundbetrag von 2.000 Euro eine höhere Prämie als bei 30 Prozent und dem halben Preis 1.000 Euro.

Weitere Rabattmöglichkeiten

Es gibt noch zahlreiche weitere Rabatte, die von den Versicherern angeboten werden. So geben die meisten Assekuranzen einen Nachlass, wenn das versicherte Fahrzeug nicht von Personen unter 23 genutzt wird. Für den Fall, dass nur der Versicherungsnehmer selbst den Wagen nutzt, sind ebenfalls Einsparungen möglich. Dazu bieten die meisten Assekuranzen einen sogenannten Garagenrabatt an. Aufgrund der geringeren Schadensgefahr gibt es einen Rabatt für Fahrzeuge, die hauptsächlich in einer Garage abgestellt werden. Wer alle Rabattmöglichkeiten konsequent ausnutzt, hat gute Chancen eine günstige Autoversicherung zum halben Preis zu finden.

Besondere Tipps für Fahranfänger

Für Fahranfänger ist es zumeist besonders schwierig, eine günstige Autoversicherung zu finden. Je nach Assekuranz beträgt die Prämie bis zu 3.600 Euro alleine für die Haftpflichtversicherung. Mit den richtigen Tipps lässt sich unter Umständen jedoch auch eine Versicherung zum halben Preis finden.

Hohe Schadenfreiheitsklasse vermeiden

Teuer wird es für Fahranfänger zumeist, weil sie in einer ungünstigen Schadenfreiheitsklasse starten müssen. Üblicherweise ist dies die Schadenfreiheitsklasse 0 mit einem Beitragssatz von bis zu 230 Prozent. Junge Autofahrer zahlen somit mehr als das Doppelte der Grundprämie. Mittlerweile haben jedoch zwei Drittel der Versicherer neue Schadenfreiheitsklassen eingeführt. Fahranfänger können damit bereits mit einem Beitragssatz von 95 Prozent beginnen, was theoretisch weniger als dem halben Preis entspricht. Theoretisch deshalb, weil die Höhe der Einsparung von der angesetzten Grundprämie abhängt. Einige Versicherer haben die Prämien mit Einführung der neuen Schadenfreiheitsklassen kräftig angehoben. Deshalb sollten junge Autofahrer nicht von den Beitragssätzen blenden lassen. Entscheidend für eine günstige Autoversicherung ist immer der Betrag in Euro und Cent, der am Ende dabei herauskommt. Dieser lässt sich jedoch teilweise erheblich senken.

Auf ein typisches Anfängerauto verzichten

Wer eine günstige Autoversicherung möglichst zum halben möchte, sollte bereits beim Autokauf die Augen offen halten. Die etwa 22.000 in Deutschland zugelassenen Modelle werden alle einer bestimmten Typklasse zugeordnet, die sich erheblich auf die Höhe der Prämie auswirkt. Bei der Kfz-Haftpflicht reicht die das Spektrum von der Typklasse 10 bis zu Typklasse 25, in der Teilkasko von 10 bis 33 und in der Vollkasko von 10 bis 34. Je höher die Typklasse desto teurer fällt dann auch die Prämie aus. Da Fahranfänger im Schnitt häufiger in Unfälle verwickelt sind, werden auch die typischen Anfängerautos in eine hohe Typklasse eingestuft. Dies betrifft in erster Linie die gebrauchte und ältere Kleinwagen. Es kann sich deshalb durchaus lohnen ein etwas teureres Fahrzeug zu kaufen und den Mehrpreis anschließend über die Versicherungsprämie wieder einzusparen. So kostet die Kfz-Haftpflicht für einen Opel Astra 1,8 mit dem Baujahr 2000 und der Typklasse 15 bei einem günstigen Anbieter etwa 1.600 Euro jährlich. Für ein Fahrzeug des gleichen Baujahrs mit 2,2 Litern und Dieselmotor liegt die Prämie aufgrund der höheren Typklasse 19 dagegen schon bei über 2.000 Euro.

Am begleiteten Fahren teilnehmen

Einsparmöglichkeiten ergeben sich auch für Fahranfänger, die am begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen haben. Je nach Versicherer gibt es hierfür einen Rabatt von bis zu 15 Prozent. Allerdings wird dieser Nachlass nicht von jeder Versicherung angeboten. Auch hier lohnt sich ein genauer Vergleich. Zusätzlich werden bei verschiedenen Assekuranzen auch Preisnachlässe für die Teilnahme einem Fahrsicherheitstraining angeboten. Dies gilt sowohl für die Haftpflicht wie auch eine eventuell abgeschlossene Vollkasko. Wer beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist, erhält für ein solches Training oftmals einen Zuschuss von seiner Berufsgenossenschaft.

Beim Versicherer der Eltern nachfragen

Viele Autoversicherer bieten einen Rabatt an, wenn bereits das Fahrzeug der Eltern dort versichert ist. Dadurch kann der Fahranfänger oftmals in der Schadenfreiheitsklasse ½ einsteigen, was unter Umständen den halben Preis bedeutet. Bei alten Rabattsystem beträgt der Beitragssatz dann zumeist 140 und beim neuen 75 Prozent. Junge Autofahrer können ihr Fahrzeug zudem auch als Zweitwagen bei den Eltern anmelden. Daraus ergibt sich in etwa dieselbe Ersparnis. Können Fahranfänger nachweisen, dass sie das Fahrzeug selbst nutzen, ist nach drei Jahren ein Übertrag der erworbenen Schadenfreiheitsrabatte möglich.

Rabatt vom Opa auf den Enkel übertragen

Bei vielen Versicherern ist die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten möglich. So können beispielsweise die Großeltern ihren Schadenfreiheitsrabatt auf den Enkel übertragen, wenn sie selbst nicht mehr Auto fahren. Allerdings können nur so viele Jahre übertragen werden, wie der Enkel auch tatsächlich im Besitz eines Führerscheins ist. Die restlichen schadensfreien Jahre verfallen. Zudem sollte bedacht werden, dass eine solche Übertragung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Auch das Moped kann beim Sparen helfen

Wer bereits einmal ein Zweirad auf seinen Namen versichert hat, erhält bei einigen Anbietern ebenfalls eine günstige Autoversicherung. Eine genauer Versicherungsvergleich bzw. eine Nachfrage bei eigenen Versicherer lohnt sich auch hier in jedem Fall.

Autoversicherung wechseln

Wer eine günstige Autoversicherung zum halben Preis gefunden hat, kann seine bestehende Versicherung in der Regel zum 30. November des Jahres kündigen. Autoversicherungen sind Jahrespolicen und enden zumeist zum Ende des Jahres. In einigen Fällen kann jedoch auch ein anderes Laufzeitende gelten. Deshalb ist ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen in jedem Falle zu empfehlen. Wer die Wechselfrist versäumt, muss jedoch nicht immer ein ganzes Jahr warten bis er zu einer Versicherung zum halben Preis wechseln kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vertrag auch per Sonderkündigungsrecht beendet werden.

Sonderkündigung aufgrund Beitragserhöhung

Sollte die Versicherung eine Beitragserhöhung durchführen kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Es kommt immer wieder vor, dass Assekuranzen die Beitragsrechnungen für das kommende Jahr relativ spät versenden, sodass Autofahrer erst im Dezember von der Erhöhung erfahren. Nicht in jedem Fall ist eine Beitragserhöhung auch auf den ersten Blick zu erkennen. So kann es vorkommen, dass sich die Grundprämie erhöht, der zu zahlende Beitrag jedoch aufgrund einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse sinkt. Damit Versicherungsnehmer eine mögliche Erhöhung prüfen können muss die Versicherung auf der Beitragsrechnung einen Vergleichsbetrag angeben. Ist dieser geringer als der neu berechnete Beitrag kann der Vertrag in jedem Fall vorzeitig beendet werden.

Wechsel in eine ungünstigere Typ- oder Regionalklasse

Wird das versicherte Fahrzeug in eine ungünstigere Typklasse eingestuft und erhöht sich dadurch der Beitrag kann der Versicherungsnehmer ebenfalls mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Dies gilt auch bei einer Umstufung in der Regionalklasse. Autofahrer können die jeweilige Klasse ebenfalls auf ihrer Beitragsrechnung entnehmen. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn die Änderung der Regionalklasse aufgrund eines Umzugs des Versicherungsnehmers erfolgte. In diesem Fall ist eine vorzeitige Kündigung und der anschließende Wechsel zu einem Tarif mit halben Preis nicht möglich.

Kündigen nach einem Schadensfall

Auch nach einem Schadensfall kann der Versicherte kündigen und in eine günstige Autoversicherung wechseln. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt allerdings für beide Seiten. Auch die Assekuranz kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen beenden. Für das Sonderkündigungsrecht spielt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden übernommen oder eine Regulierung ganz oder teilweise abgelehnt hat.

Neue Versicherung bei Fahrzeugwechsel

Am einfachsten lässt sich nach einem Fahrzeugwechsel eine günstige Autoversicherung zum halben Preis abschließen. Bei Abmeldung des bisherigen Wagens erlischt auch automatisch die Autoversicherung. Eine separate Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Versicherung wird direkt von der Zulassungsstelle über die erfolgte Abmeldung informiert. Für den neuen Wagen kann dann direkt auch eine neue Autoversicherung abgeschlossen werden.


Vorteile auf einen Blick