Autosteuer berechnen

Alte und neue Kfz Steuer - Unterschiede und Berechnungsgrundlagen

Autosteuer berechnenSeit dem Jahr 2009 gelten bei der Kfz Steuer grundlegende Änderungen. Denn nicht mehr allein der Hubraum eines PKW ist wie für die alte Kfz Steuer im Hinblick auf den Steuersatz entscheidend, sondern auch der CO2-Ausstoß. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die mehr als 120 Gramm CO2 ausstoßen. Belohnt werden also vor allem Autofahrer, die bereits beim Autokauf Wert auf geringe CO2-Emissionen legten. Wer für einen neuen Wagen vorab die Kfz Steuer berechnen möchte, findet hierfür beispielsweise auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums einen Steuerrechner.

Wie berechnet sich die neue Kfz Steuer

Die alte Kfz Steuer basierte allein auf der Grundlage des Hubraumes. Fahrzeuge, die vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassen wurden, unterliegen noch bis zum Jahr 2013 dieser Form der Besteuerung. Ab dann soll eine Überführung in die CO2-basierte neue Kfz-Steuer vorgenommen werden. Seit dem 1. Juli 2009 unterteilt sich das Berechnungsverfahren prinzipiell in zwei Teile. Zunächst wird der Sockelbetrag für Otto- und Dieselmotoren berechnet. Dies entspricht 2,00 Euro bzw. 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum.

Danach folgt der vom CO2 abhängige Steuerbetrag. Der CO2-Wert lässt sich dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) entnehmen und ist dort in Gramm pro Kilometer angegeben (g/km). Berechnet wird ein CO2-Aufschlag für die neue Kfz Steuer erst oberhalb des steuerfreien Grenzwertes. Dieser betrug bis zum 31. Dezember 2011 120 g/km bei Erstzulassungen. Seit dem 1. Januar 2012 beträgt der Grenzwert 110 g/km bei Erstzulassungen und zum 1. Januar 2014 soll eine weitere Verschärfung folgen, wenn der Grenzwert auf 95 g/km erneut abgesenkt wird.

Alte Kfz Steuer: Steuerliche Vergünstigungen und Befreiungen

In den Genuss steuerlicher Vergünstigungen konnten Fahrzeughalter von Euro-4-Pkw gelangen, wenn sie einen Neuwagen zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zuließen. Diese wurden ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. Danach wurde auf Basis der sogenannten "Günstigerregelung" der Tarif auf Basis der neuen oder alten Kfz Steuer automatisch ausgewählt, je nachdem, was für den Fahrzeughalter günstiger war. In dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw konnten sogar für maximal ein weiteres Jahr von der Kfz Steuer befreit werden, sofern der Begünstigungseitraum bis zum 31.12.2010 auch voll ausgeschöpft wurde. Denn ab diesem Datum entfielen sämtliche Vergünstigungen.

Halter von Diesel-Fahrzeugen nach Euro 6 können noch bis zum 31. Dezember 2013 von einer steuerlichen Förderung in Höhe von 150 Euro profitieren. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2011 erstmalig zugelassen wurde und die emissionsbezogene Schlüsselnummer mit dem CO2-Wert bereits in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist.

Neue und alte Kfz Steuer: Regelungen für andere Motoren

Durch die neue Kfz Steuer werden Wankel- und Drehkolbenmotoren wie Ottomotoren besteuert. Grundlage der Berechnung ist das doppelte Nenn-Kammervolumen, das in der Zulassungsbescheinigung mit angegeben wird.

Für Elektromotoren gilt ab der Erstzulassung eine Steuerbefreiung von fünf Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraumes erfolgt eine Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Als Richtwert gelten 5,63 Euro je angefangene 200 Kilogramm, sofern das Gesamtgewicht unterhalb von zwei Tonnen liegt.

Bei Hybridfahrzeugen wird die neue Kfz Steuer analog zum Ottomotor berechnet. Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden wie zum Beispiel Gas, Ethanol oder Biodiesel, werden ebenfalls auf Basis des Steuerschemas für normale Verbrennungsmotoren besteuert. Als Bemessungsgrundlage wird für beide auch der in der Zulassungsbescheinigung eingetragene CO2-Wert verwendet.

So lässt sich Kfz Steuer berechnen

Mittels Steuerrechner, können Fahrzeughalter die Kfz Steuer berechnen lassen. Hierfür ist lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich, die alle benötigten Angaben wie Antriebsart, Hubraum und CO2-Wert enthält. Bei älteren Fahrzeugen ist die Eingabe der Emissionsschlüsselnummer erforderlich. Bei älteren Fahrzeugscheinen findet sich diese im Feld zu 1 oder im Feld 14.1 bei neueren Scheinen. Die CO2-Angaben in neuen Scheinen finden sich unter V.7. Auch für alternative Antriebs- und Treibstoffarten lässt sich hiermit die Kfz Steuer berechnen.


Vorteile auf einen Blick