Zentrale Aufgaben der Zulassungsstelle

Die Zulassungsstellen sind zuständig für die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen sowie für die Ausstellung von Fahrerlaubnissen und Betriebserlaubnissen. In das Aufgabengebiet fallen alle für den Straßenverkehr wichtigen Dokumente. Behördenintern werden die Zulassungsstellen deshalb auch als Straßenverkehrsämter bezeichnet. Organisatorisch sind die Zulassungsstellen jedoch nicht dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, sondern den kreisfreien Städten bzw. von den Kreis- oder Landratsämtern unterstellt.

Zentrale Aufgaben der Zulassungsstelle

Die wichtigste Aufgabe besteht in der Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen, je nach Besetzung und Ausstattung kommt es dabei regelmäßig zu langen Wartezeiten. Um diese zu verringern, bieten die meisten Zulassungsstellen mittlerweile die Möglichkeit über das jeweilige Internetportal einen Termin zu vereinbaren. Um ein Fahrzeug an- bzw. abzumelden muss bei der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung I und II vorgelegt werden. Dazu ist bei einer Neuanmeldung ein Nachweis erforderlich, dass eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung für das anzumeldende Fahrzeug abgeschlossen wurde. Hierzu erhalten Fahrzeughalter von ihrer Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ausgehändigt. Anhand dieses Codes kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle die Daten zur Versicherung direkt online abrufen. Soll das Fahrzeug nach einer Verschrottung abgemeldet werden, ist zudem die Bestätigung einer offiziellen Autoverwertungsstelle erforderlich.

Bei einem Wechsel des Halters innerhalb derselben kreisfreien Stadt bzw. desselben Landkreises werden alle erforderlichen Eintragungen direkt durch die Zulassungsstelle durchgeführt. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die von außerhalb kommen und nun im betreffenden Landkreis angemeldet werden. Des Weiteren wird auch ein Wechsel des Kennzeichens über die Zulassungsstelle erledigt. Bei Verlust von wichtigen Dokumenten wie Zulassungsbescheinigungen, Fahrerlaubnisse oder Kennzeichen müssen sich Bürger ebenfalls an die jeweils zuständige Zulassungsstelle wenden.

Welche Zulassungsstelle ist die richtige?

Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt in der Regel immer an der Zulassungsstelle, die für den Wohnsitz des Fahrzeughalters zuständig ist. Zudem ist auch die Anmeldung am offiziellen Zweitwohnsitz des Halters möglich. Für die An- und Abmeldung von Firmenfahrzeugen, die auf juristische Personen angemeldet sind, ist die Zulassungsstelle am jeweiligen Geschäftssitz des Unternehmens zuständig. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte nach Möglichkeit immer ein Termin vereinbart werden. Ist dies nicht möglich erfolgt die Bearbeitung nach Ziehen einer Wertmarke.

Die Arbeitsabläufe werden je nach Zulassungsstelle unterschiedlich organisiert. So werden bei einigen Zulassungsstellen alle Arbeitsschritte vom selben Sachbearbeiter erledigt, während bei in anderen Städten für jeden Arbeitsschritt ein separater Mitarbeiter aufgesucht werden muss. Die erste Variante ist dabei wesentlich effizienter und sorgt für schnellere Bearbeitungszeiten.


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